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Rechenfehler?

Veröffentlicht von webmaster am 28. Februar 201828. Februar 2018

Für den Architekturwettbewerb (Ausschreibung S. 3) wurde ein Flächenbedarf von insgesamt ca. 9700 m² vorgegeben.

In der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (S.15) wird die zur Verfügung stehende Gemeinbedarfsfläche mit 8934 m² angegeben.

Differenz: ca. 766 m²

 

Quellen:

www.koenigs-wusterhausen.de

Thomas Jansen Ortsplanung, Blumenthal/Mark

 

 

 

 

 

 

Kategorien: Webmaster
Schlagwörter:BullenbergFlächenbedarfRechenfehlerStandortentscheidung

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